Aufwendungen eines ausgebildeten Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft sind nach Verwaltungsauffassung[1] Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten abziehbar.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen