Aufwendungen für NLP-Kurse zur Verbesserung beruflicher Kommunikationsfähigkeit können als Werbungskosten abzugsfähige Fortbildungskosten sein. Die berufliche Veranlassung wird insbesondere dadurch indiziert, dass die Kurse von einem berufsmäßigen Veranstalter durchgeführt werden, ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt und der Erwerb der Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine anschließende Verwendung in der beruflichen Tätigkeit angelegt ist.[1]

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