1 Höhe des Ausbildungsfreibetrags und Voraussetzungen
Eltern können zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag und zum Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ihres Kindes (sog. BEA-Freibetrag) einen Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR. jährlich auf Antrag erhalten, wenn das Kind
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- sich in Berufsausbildung befindet und
- auswärtig untergebracht ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Elternteil
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und
- für das Kind Kindergeld erhält oder es bei der als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) zu berücksichtigenden Kinderfreibetragszahl erfasst ist.
Für ein auswärtig untergebrachtes noch minderjähriges Kind steht dem Steuerpflichtigen kein Ausbildungsfreibetrag zu.
Der Ausbildungsfreibetrag kann als Freibetrag bei den ELStAM eingetragen werden. In der Einkommensteuererklärung wird der Ausbildungsfreibetrag aufgrund der Angaben in der Anlage Kind berücksichtigt.
Ausbildung nach Wegfall der Kindergeldberechtigung
Bei Wegfall der Kindergeldberechtigung können Steuerpflichtige Ausbildungskosten für ihr Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Für Kinder im Inland ist die Abziehbarkeit auf die Höhe des Grundfreibetrags begrenzt, für Kinder im Ausland ist der Höchstbetrag entsprechend der Ländergruppeneinteilung zu kürzen.
2 Voraussetzung der Berufsausbildung
Entscheidende Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist die Berufsausbildung des Kindes. Hierzu zählt
- der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, z. B. Gymnasien,
- die praktische Berufsausbildung,
- eine Lehre oder
- Ausbildung an Fach(hoch)schulen und Universitäten.
Ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsausbildung. Für Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, wird kein Ausbildungsfreibetrag gewährt.
Nicht jeder Auslandsaufenthalt kann als Berufsausbildung anerkannt werden, auch wenn sich dadurch die Kenntnisse der jeweiligen Landessprache verbessern. Sprachaufenthalte im Ausland können nur unter besonderen Umständen als Berufsausbildung anerkannt werden.
Definition des Ausbildungszeitraums
Begünstigt ist der Zeitraum bis zum Abbruch oder Abschluss der Ausbildung, z. B. mit der bestandenen Lehre, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder Abschlussprüfung. Begünstigt ist auch die 4-monatige Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten, wenn das Kind auswärts untergebracht ist.
Pauschale Abgeltung der Ausbildungskosten
Das Finanzamt prüft nicht die Höhe der Kosten für die Berufsausbildung. Es müssen hierfür jedoch grundsätzlich Aufwendungen (z. B. Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur, Kosten der auswärtigen Unterbringung) entstanden und vom Steuerpflichtigen (Elternteil) getragen worden sein. Ob der Mehrbedarf für ein auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachtes volljähriges Kind in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird, ist nicht isoliert am Maßstab des Ausbildungsfreibetrags zu prüfen.
3 Voraussetzung der auswärtigen Unterbringung
Es kommt nicht darauf an, ob die Berufsausbildung der entscheidende Anlass für die auswärtige Unterbringung im In- oder Ausland ist oder ob andere Gründe maßgebend sind.
Die Wohnung des Kindes kann auch in derselben politischen Gemeinde wie die Wohnung der Eltern liegen. Leben die Eltern in getrennten Haushalten, wird eine auswärtige Unterbringung nur anerkannt, wenn das Kind außerhalb der Haushalte beider Elternteile lebt.
Ausbildungsfreibetrag auch bei verheirateten Kindern
Eine auswärtige Unterbringung liegt auch dann vor, wenn das beim Elternteil berücksichtigte Kind verheiratet ist, mit seinem Ehe-/Lebenspartner am Ausbildungsort eine eheliche Wohnung besitzt und dort wohnt. Das gilt auch dann, wenn mit der Berufsausbildung erst nach der Heirat begonnen wurde.
Kinder im Ausland
Ist das Kind im Ausland ansässig und beschränkt einkommensteuerpflichtig, mindert sich der Ausbildungsfreibetrag um ein bis drei Viertel entsprechend den Verhältnissen im Wohnsitzstaat nach der sog. Ländergruppeneinteilung.