Die Umsätze dieser Betriebe unterliegen zum einen dem vollen Steuersatz bei Speisenabgabe im Restaurant und dem ermäßigten Steuersatz bei Außer-Haus-Umsätzen. Dies muss in den Aufschlagsätzen der Kalkulation zusätzlich Berücksichtigung finden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge