Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
1.1 Einkommensteuer
In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.
Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sein und darf sich auch der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, wenn er Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen will.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erzielt der Berufsträger Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die auch der Gewerbesteuer unterliegen.
Arzt mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
Ein Arzt betreibt als Inhaber eine große Praxis, in der er 20 angestellte Ärzte sowie 30 sonstige Arbeitnehmer beschäftigt. Der Praxisinhaber selbst kümmert sich nur um die administrative Führung der Praxis. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen an Patienten werden von den angestellten Ärzten vorgenommen.
Lösung: Obwohl er selbst einen sog. Katalogberuf ausübt, der grundsätzlich zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt, erzielt der Praxisinhaber Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da er selbst keine Heilbehandlungen an den Patienten vornimmt.
Prüfungsansatz
Geprüft wird, ob eine gewerbesteuerfreie Tätigkeit ausgeübt wird.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit liegen grundsätzlich bei Ausübung eines sog. Katalogberufs oder eines ähnlichen Berufs vor. Bei "ähnlichen Berufen" ist eine entsprechende Berufsausbildung erforderlich, die dazu berechtigt, die betreffende Berufsbezeichnung zu führen und bei der die Tätigkeit der eines Katalogberufs vergleichbar ist. Die Rechtsprechung hat bislang folgende Fälle entschieden:
Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeiten
Tätigkeit |
Freiberuflich |
Gewerblich |
Altenpfleger |
soweit ohne hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten |
wenn hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten |
Bodybuilding-Studio |
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wenn unterrichtende Tätigkeit nur die Anfangsphase der Kurse prägt und im Übrigen den Kunden Trainingsgeräte zur freien Verfügung stehen |
Diätassistent |
x |
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Ergotherapeut |
x |
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Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene |
x |
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Hebamme/Entbindungspfleger |
x |
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Heileurythmist |
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x |
Hersteller künstlicher Menschenaugen |
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x |
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
x |
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Krankenpfleger / Krankenschwester |
soweit ohne hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten |
wenn hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt |
Logopäde |
x |
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Masseur (staatlich geprüft), Heilmasseur |
soweit nicht lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassage |
wenn lediglich oder überwiegend kosmetische oder Schönheitsmassagen |
Orthoptist |
x |
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Podologe / Medizinischer Fußpfleger |
x |
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Psychologischer Psychotherapeut |
x |
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Rettungsassistent |
x |
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Rezeptabrechner für Apotheken |
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x |
Zahnpraktiker |
x |
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Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeiten zu den gewerblichen Tätigkeiten
1.2 Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfrei sind nur ärztliche Heilbehandlungen und Tätigkeiten zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, Heilung von Krankheiten bei Menschen. Dazu muss
- eine ärztliche Verordnung oder
- eine Verordnung eines Heilpraktikers vorliegen bzw.
- die Leistung im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden.
Umsatzsteuerlich wird wie folgt eingeteilt:
Abgrenzung umsatzsteuerfreier und umsatzsteuerpflichtiger Heilbehandlungen
Tätigkeit |
Umsatzsteuerfrei |
umsatzsteuerpflichtig |
Ästhetisch-plastische Leistungen |
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soweit ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht |
Dental-Hygieniker |
im Auftrag eines Zahnarztes |
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Diätassistenten |
gem. DiätAssG |
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Dipl. Oecotrophologen (Ernährungsberater) |
im Rahmen einer medizinischen Behandlung |
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Ergotherapeutinnen |
gem. ErgThG |
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Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Altenpfleger |
gem. KrPflG, AltpflG |
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Erstellung von Alkohol-Gutachten sowie Gutachten über Sehvermögen, Berufstauglichkeit, Gutachten für Versicherungen, in Unterbringungssachen, Einstellungsuntersuchungen. |
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x |
IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen; s. u.) |
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x |
Lehrtätigkeit |
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x |
Leichenschau, Ausstellen der Todesbescheinigung |
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x |
Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. d. § 20 SGB V |
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Leistungen, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich "den allgemeinen Gesundheitszustand" verbessern |
Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuheinlagen |
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x |
Logopäden |
gem. LogopG |
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Masseure und medizinische Bademeister (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) |
auch medizinische Fußpflege, Verabreichung von medizinischen Bädern, Unterwassermassagen, Fangopackungen und Wärmebestrahlungen |
alle anderen Leistungen |
Medizinisch-technische Assistenten für Funktionsdiagnostik |
wenn auf dem Gebiet der Humanmedizin selbständig tätig |
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Meldungen eines Arztes für ein Krebsregister (Tumormeldungen) |
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