Beträge, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt oder verausgabt werden, werden als sog. "durchlaufende Posten" bezeichnet. Diese durchlaufenden Posten werden nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben erfasst.[1]

Prüfungsansatz

Es wird bei einer Außenprüfung versucht, zu ermitteln, ob Zahlungen vorgenommen worden sind, die nicht in den steuerlichen Aufzeichnungen enthalten sind und ob dies zu Recht so gehandhabt worden ist.

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