Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:
Geschäftsfeld |
Denkbare Prüfungsschwerpunkte |
Neu- und Gebrauchtwagenhandel |
- Mengenverprobung Neu- und Gebrauchtwagen
- Rabattsystem des Herstellers
- Abrechnung mit den Leasinggesellschaften
- Vorführwagen und private Kfz-Nutzung sowie Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer
- Abgabe von Fahrzeugen an Arbeitnehmer
- Differenzbesteuerung
- Ggf. Internethandel
- Incentives oder Verkaufsprämien vom Hersteller, von Leasinggesellschaften oder Reifenherstellern
- Werkstattumsätze, Garantieumsätze
- Nebengeschäfte
|
Gebrauchtwagenhandel |
- Mengenverprobung der Gebrauchtwagen
- Differenzgeschäfte
- Ggf. Internethandel
- Private Kfz-Nutzung und Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer
- Incentives oder Prämien von Leasinggesellschaften oder Reifenherstellern
- Werkstattumsätze
- Fremdleistungen Fahrzeugaufbereitung
|
Internethandel |
- Prüfung, welche Portale bedient bzw. abgearbeitet werden
- Incentives oder Prämien von Großlieferanten bzw. Leasinggesellschaften
- Fremdleistungen Fahrzeugaufbereitung
- Fremdleistungen Reparaturen
|
Nutzfahrzeuge |
- Verteilung der Rabatte einzelner Kunden im LKW- und PKW-Bereich bzw. Betriebs- und Privatbereich
|
Importe, Exporte |
- Überprüfung der "Fahrzeugbewegung" und des Belegnachweises / Voraussetzungen Umsatzsteuerbefreiung
|
Werkstatt |
- Vergleich des Lohneinsatzes mit den gebuchten Lohnerlösen
- Inventuransätze und "Schwund"
- Motorölverbrauch
|
Nebengeschäfte |
- Verprobung des Reifenlagers
- Abgleich der jährlichen Einlagerung mit Erlösen aus Reifenmontage
- Abgleich verauslagter Kfz-Gebühren mit Einnahmen hieraus
- Abgleich der Provisionen für Leasing oder Finanzierungs- oder Garantievermittlung
- Abgleich der Reparaturen mit der im Haus durchgeführten Hauptuntersuchung
|
Tab. 1: Prüfschema
Die einzelnen möglichen Prüfungsschwerpunkte werden im Folgenden noch genauer beleuchtet.
4.1 Innerer Betriebsvergleich
Innerer Betriebsvergleich bedeutet Gegenüberstellung der betriebsinternen Zahlen für verschiedene Zeitperioden. Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleiches wird der Betriebsprüfer zunächst versuchen, Geschäftsbereiche zu selektieren und die entsprechenden Einkäufe und Verkaufe zu gruppieren. Denkbar sind hierbei
- Neuwagen
- ggf. Verkäufe an Unterhändler
- Gebrauchtwagen mit Regelversteuerung
- Gebrauchtwagen mit Differenzbesteuerung
- Jahreswagen, Leasingrückläufer, etc.
- Hof- und Internethandel
- Reifenhandel
- Werkstattumsätze
- Leasinggeschäfte
- Finanzierungen
- Gebührenverauslagungen
Die entsprechenden jeweiligen Ein- und Verkäufe bzw. Umsätze können dann je nach Umfang jährlich, vierteljährlich oder monatlich gegenübergestellt werden. Ersichtlich werden durch den inneren Betriebsvergleich die Betriebsstruktur, Änderungen der Struktur und der Margen sowie besondere Geschäftsvorfälle ("Ausreißer").
4.2 Mengenvergleich
Als Zweites wird der Betriebsprüfer einen Mengenvergleich, getrennt für Neuwagen und Gebrauchtwagen, durchführen. Mengenvergleich heißt, dass die rechnerischen Mengen an Fahrzeugen der verschiedenen Kategorien nach den vorliegenden Belegen mit den erfassten Mengen abgeglichen werden.
Mengenvergleich bei Neuwagen
Die Aufbereitung der Ein- und Verkäufe und Abstimmung mit dem Inventurbestand durch den Betriebsprüfer ergibt folgende Erkenntnisse:
|
Neuwagen |
Vorführwagen |
Summe |
Anfangsbestand |
100 |
10 |
110 |
Einkauf |
1.000 |
|
1.000 |
Umgliederung Neuwagen > Vorführwagen |
-50 |
50 |
0 |
Verkauf Neuwagen |
-800 |
|
-800 |
Verkauf Vorführwagen |
|
-55 |
-55 |
rechnerischer Schlußbestand |
250 |
5 |
255 |
Buchbestand |
251 |
4 |
255 |
Differenz |
1 |
-1 |
|
Es ergeben sich folgende Fragen:
- Sind alle Vorführwagen richtig bilanziert?
- Sind alle Einkäufe erfasst?
- Wurde ein Fahrzeug entnommen oder an Arbeitnehmer "überlassen"?
Kfz-Händler gelten steuerlich als gewerbliche Unternehmer und müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen. Dies beinhaltet auch die handelsübliche Bezeichnung der Ware. Dazu gehört bei Kraftfahrzeugen neben der Marken- und Typenbezeichnung immer die Fahrgestellnummer sowie ggf. das Kfz-Kennzeichen.
Der Betriebsprüfer kann daher auch den Fahrzeugbestand nach folgendem Schema aufbereiten und mit den gebuchten Werten abgleichen.
Fahrgestellnr. |
Anfangsbestand |
EKP |
VKP |
Schlußbestand |
Marge |
XYZ1234 |
|
3.000 |
|
3.000 |
|
DEF6789 |
5.000 |
|
|
5.000 |
|
ABC 5678 |
|
10.000 |
12.000 |
|
2.000 |
….. |
|
|
|
|
|
Summe |
5.000 |
13.000 |
12.000 |
8.000 |
2.000 |
Anzahl |
1 |
2 |
1 |
2 |
1 |
4.3 Äußerer Betriebsvergleich
Beim äußeren Betriebsvergleich wird der zu prüfende Betrieb mit der Branche verglichen. Dazu muss zunächst die erklärte Gewinnermittlung in die Bereiche Handel, Reparatur und Zubehör getrennt werden. Danach können aus den einzelnen Sparten die Kennzahlen wie folgt berechnet und mit den Branchenwerten verglichen werden:
Mittelwerte Richtsatzsammlung 2022
|
|
Rohaufschlag |
Rohgewinn I |
Rohgewinn II |
Halbreingewinn |
Reingewinn |
Kfz-Einzelhandel |
Umsatz bis 500 TEUR |
37 % |
27 % |
|
18 % |
15 % |
Kfz-Einzelhandel |
Umsatz über 500 TEUR |
25 % |
25 % |
|
25 % |
7 % |
Kfz-Repar... |