Als Zweites wird der Betriebsprüfer einen Mengenvergleich, getrennt für Neuwagen und Gebrauchtwagen, durchführen. Mengenvergleich heißt, dass die rechnerischen Mengen an Fahrzeugen der verschiedenen Kategorien nach den vorliegenden Belegen mit den erfassten Mengen abgeglichen werden.
Mengenvergleich bei Neuwagen
Die Aufbereitung der Ein- und Verkäufe und Abstimmung mit dem Inventurbestand durch den Betriebsprüfer ergibt folgende Erkenntnisse:
Neuwagen | Vorführwagen | Summe | |
---|---|---|---|
Anfangsbestand | 100 | 10 | 110 |
Einkauf | 1.000 | 1.000 | |
Umgliederung Neuwagen > Vorführwagen | -50 | 50 | 0 |
Verkauf Neuwagen | -800 | -800 | |
Verkauf Vorführwagen | -55 | -55 | |
rechnerischer Schlußbestand | 250 | 5 | 255 |
Buchbestand | 251 | 4 | 255 |
Differenz | 1 | -1 |
Es ergeben sich folgende Fragen:
- Sind alle Vorführwagen richtig bilanziert?
- Sind alle Einkäufe erfasst?
- Wurde ein Fahrzeug entnommen oder an Arbeitnehmer "überlassen"?
Kfz-Händler gelten steuerlich als gewerbliche Unternehmer und müssen den Wareneingang gesondert aufzeichnen.[1] Dies beinhaltet auch die handelsübliche Bezeichnung der Ware. Dazu gehört bei Kraftfahrzeugen neben der Marken- und Typenbezeichnung immer die Fahrgestellnummer sowie ggf. das Kfz-Kennzeichen.
Der Betriebsprüfer kann daher auch den Fahrzeugbestand nach folgendem Schema aufbereiten und mit den gebuchten Werten abgleichen.
Fahrgestellnr. | Anfangsbestand | EKP | VKP | Schlußbestand | Marge |
---|---|---|---|---|---|
XYZ1234 | 3.000 | 3.000 | |||
DEF6789 | 5.000 | 5.000 | |||
ABC 5678 | 10.000 | 12.000 | 2.000 | ||
….. | |||||
Summe | 5.000 | 13.000 | 12.000 | 8.000 | 2.000 |
Anzahl | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 |
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