Während bei Arbeitnehmern die Steuerzahlung weitgehend von fremden Dritten, nämlich den Arbeitgebern, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs vorgenommen wird, werden die Bemessungsgrundlagen für die Steuerentrichtung von Unternehmen von diesen selbst berechnet und erklärt. Aufgabe der Außenprüfung ist es, hier einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Erhebungsformen zu schaffen und für eine vollständige und zutreffende Besteuerung auch für Einkünfte ohne Steuerabzug zu sorgen.

Ziel ist die periodengerechte und vollständige Besteuerung. Dazu gilt es

  • den Gewinn mithilfe der Bilanzposten bzw. Betriebseinnahmen und -ausgaben Jahr für Jahr genau festzustellen,
  • die Höhe des betrieblichen Kapitals zu ermitteln,
  • Betriebs- und Privatbereich voneinander abzugrenzen,
  • Umsätze und Vorsteuern zu berechnen und
  • sonstige steuerrelevante Vorgänge (z. B. Schenkungen) zu erkennen und steuerlich auszuwerten.

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