Für den Kfz-Handel sind Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet die Schlagworte.

Betriebsform

Bezüglich der Betriebsformen erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll:

  • Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur
  • reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort
  • Internethändler (Verkauf von ehemaligen Leasingfahrzeugen, Reimporten, etc.)

Je nach Kategorien stehen dann bestimmte Prüffelder im Fokus, die im Folgenden kurz genannt werden.

Markengebundener Händler

Themen bei markengebundenen Händlern sind

  • die Bewertung und Aktivierung von Vorführwagen bzw. die Zuordnung der Fahrzeuge zum Umlaufvermögen
  • die Abgrenzung der Reparatur- zu den Verkaufsumsätzen und damit zusammenhängende Gewinne oder Verluste aus Differenzbesteuerung (s. u.)
  • Rabatte und Incentives der Autohersteller.

Reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort

Bei reinen Gebrauchtwagenhändlern vor Ort ist vornehmlich die Differenzbesteuerung (s. u.) ein prüfungserheblicher Punkt.

Internethändler

Prüfungsrelevante Punkte bei Internethändlern sind:

  • Auswertung der Internetaktivitäten
  • Umsatzsteuer beim Reimport

Relevante Prüfungspunkte für alle Kfz-Händler

Neben den oben zu den einzelnen Betriebsformen genannten speziellen Prüfungsansätzen, gibt es folgende für alle Kfz-Händler relevante Prüfungspunkte:

  • Grenzüberschreitende Fahrzeuglieferungen: Höchst komplex ist die grenzüberschreitende Fahrzeuglieferung geregelt. Hier gilt es zur Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit[1] die richtigen Buch- und Belegnachweise[2] vorzuhalten.
  • Differenzbesteuerung:[3] Erwirbt der Händler Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug, kann die Umsatzsteuer beim Verkauf nur aus dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet werden.[4] Bei Verlusten fällt keine Umsatzsteuer an, aber die Bemessungsgrundlage für die restlichen Verkäufe kann auch nicht gemindert werden.[5] Für die Inanspruchnahme dieser Regelung sind Aufzeichnungen erforderlich.[6]
  • Altteile: Hier sind umsatzsteuerliche Besonderheiten hinsichtlich "Austauschteilen" zu beachten.[7]
  • Nebengeschäfte: Weitere Prüffelder können Verschrottungserlöse-/ -aufwendungen sowie die Vermittlung von Haftpflicht- oder Garantieversicherungen sein.
  • Verprobungsmethode: Eine Verprobung der erklärten Betriebseinnahmen kann über die Abstimmung der Einkäufe, Verkäufe und Bestände anhand der Fahrgestellnummern erfolgen. Ebenso können Erkenntnisse aus bekannten Verkaufsanzeigen mit dem erklärten Erlösen abgeglichen werden.
 
Praxis-Tipp

Mehr zur Außenprüfung im Kfz-Handel

Detaillierte Ausführungen zur Außenprüfung im Kfz-Handel sind im Beitrag "Außenprüfung: Kfz-Gewerbe" zu finden.

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