Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner, Wolfgang Macht
Für den Kfz-Handel sind Neu- und Gebrauchtwagen, Jahreswagen, Reimporte, Reparaturen, Markenbindung, bargeldintensiv, Konkurrenz aus dem Internet die Schlagworte.
Betriebsform
Bezüglich der Betriebsformen erscheint eine Unterscheidung in drei Klassen sinnvoll:
- Markengebundener Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparatur
- reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort
- Internethändler (Verkauf von ehemaligen Leasingfahrzeugen, Reimporten, etc.)
Je nach Kategorien stehen dann bestimmte Prüffelder im Fokus, die im Folgenden kurz genannt werden.
Markengebundener Händler
Themen bei markengebundenen Händlern sind
- die Bewertung und Aktivierung von Vorführwagen bzw. die Zuordnung der Fahrzeuge zum Umlaufvermögen
- die Abgrenzung der Reparatur- zu den Verkaufsumsätzen und damit zusammenhängende Gewinne oder Verluste aus Differenzbesteuerung (s. u.)
- Rabatte und Incentives der Autohersteller.
Reiner Gebrauchtwagenhändler vor Ort
Bei reinen Gebrauchtwagenhändlern vor Ort ist vornehmlich die Differenzbesteuerung (s. u.) ein prüfungserheblicher Punkt.
Internethändler
Prüfungsrelevante Punkte bei Internethändlern sind:
- Auswertung der Internetaktivitäten
- Umsatzsteuer beim Reimport
Relevante Prüfungspunkte für alle Kfz-Händler
Neben den oben zu den einzelnen Betriebsformen genannten speziellen Prüfungsansätzen, gibt es folgende für alle Kfz-Händler relevante Prüfungspunkte:
- Grenzüberschreitende Fahrzeuglieferungen: Höchst komplex ist die grenzüberschreitende Fahrzeuglieferung geregelt. Hier gilt es zur Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit die richtigen Buch- und Belegnachweise vorzuhalten.
- Differenzbesteuerung: Erwirbt der Händler Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug, kann die Umsatzsteuer beim Verkauf nur aus dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet werden. Bei Verlusten fällt keine Umsatzsteuer an, aber die Bemessungsgrundlage für die restlichen Verkäufe kann auch nicht gemindert werden. Für die Inanspruchnahme dieser Regelung sind Aufzeichnungen erforderlich.
- Altteile: Hier sind umsatzsteuerliche Besonderheiten hinsichtlich "Austauschteilen" zu beachten.
- Nebengeschäfte: Weitere Prüffelder können Verschrottungserlöse-/ -aufwendungen sowie die Vermittlung von Haftpflicht- oder Garantieversicherungen sein.
- Verprobungsmethode: Eine Verprobung der erklärten Betriebseinnahmen kann über die Abstimmung der Einkäufe, Verkäufe und Bestände anhand der Fahrgestellnummern erfolgen. Ebenso können Erkenntnisse aus bekannten Verkaufsanzeigen mit dem erklärten Erlösen abgeglichen werden.