Kosten der Schwangerschaftsunterbrechung sind jedenfalls dann abziehbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, also z. B. auf medizinischer oder sozialer Indikation beruht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge