Unternehmen werden letztlich die verschärften Regeln durch eine noch stärkere Risikoorientierung der Kreditinstitute und höhere Konditionen deutlich spüren. Dies wird trotz Übergangsphase auch schon in naher Zukunft der Fall sein, da die Banken bis 2018 ihre Gewinnsituation so zu gestalten versuchen werden, dass sie das für die Erfüllung der Anforderungen notwendige Eigenkapital verdienen und thesaurieren können.

Allein die feststehende Anhebung der Mindesteigenkapitalquote von 8 % auf 10,5 % durch das Kapitalerhaltungspolster bedeutet für ein Unternehmen mit durchschnittlichem Rating eine Erhöhung der Konditionen bei einer unterstellten Eigenkapitalverzinsungsanforderung von 16 % (durchschnittliche Eigenkapitalrendite deutscher Unternehmen) um 0,4 %. Kommt noch der antizyklische Kapitalpuffer mit weiteren maximal 2,5 % hinzu, so handelt es sich bereits um 0,8 % Konditionenverteuerung, was jedoch angesichts der Niedrigzinsphase oftmals kaum aufgefallen sein dürfte. Für systemrelevante Banken kommt noch ein weiterer Aufschlag in Form eines Systemrisikopuffers von weiteren 1-3,5 % vorzuhaltenden harten Kerneigenkapitals hinzu.[1] Allerdings stellt sich gerade für mittelständische Unternehmen die Frage, ob sie überhaupt einen Kredit bekommen, da die schon nach Basel II geltenden Rating- und Risikostrategievorschriften weiter gelten.

[1] Art. 124d Abs. 1 EU-RL CRD IV; angenommene Fassung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013L0036 (Abruf 7.4.2020).

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