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Vorlage Ihrer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b EStG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

entsprechend der Vorgabe des Gesetzgebers besteht gem. §§ 48-48d EStG die Verpflichtung, einen Steuerabzug von jeglichen Zahlungen aufgrund abgerechneter Leistungen in Höhe von 15 % aus dem Bruttorechnungsbetrag vorzunehmen, wenn uns kein Nachweis über die "Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen" Ihres Betriebsstättenfinanzamts vorliegt.

Zur Sicherstellung einer zügigen Abwicklung möchten wir Sie auffordern, uns eine Kopie der Ihnen erteilten Freistellungsbescheinigung bis spätestens ........................ [Datum] zu übersenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur bei Vorlage einer Kopie der Originalfreistellungsbescheinigung etwaige laufende Abrechnungen für Auftragsvergaben von Bauleistungen ohne den vorgeschriebenen Einbehalt des Steuerabzugs von 15 % vornehmen können. Dies gilt sowohl für Einzelrechnungen, Schlussrechnungen, aber auch etwaige vertragsgemäß vereinbarte Abschlags- oder à-conto-Zahlungen.

Wir sind gehalten, auch bei allen anstehenden neuen Auftragsvergaben/Neuaufträgen aus organisatorischen Gründen auf die Vorlage dieses notwendigen Nachweises über eine erteilte Freistellung bestehen zu müssen.

Soweit Ihnen noch keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, empfehlen wir Ihnen die umgehende Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Soweit bereits eine Kopie der Freistellungsbescheinigung vorgelegt wurde, bitten wir um Ihre entsprechende Nachricht.

Sollte nach Ihrer Auffassung für die Auftragsausführung eine nicht unter den Bauleistungsbegriff nach dieser gesetzlichen Regelung fallende Dienstleistung vorliegen (§ 2 BaubetriebeVO bzw. § 101 Abs. 2 SGB III), dürfen wir Sie bitten, uns kurzfristig zu benachrichtigen, ggf. unter Übersendung eines Nachweises bzw. einer verbindlichen Auskunft Ihres Betriebsstättenfinanzamts.

Für eine fristgerechte Erledigung und Ihr Verständnis für die notwendige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben danken wir Ihnen im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

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