Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen „Außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.
Für die Bewertung sind die Bereiche in drei Gruppen zusammengefasst:
[KF 7.1.1] Mobilität und Selbstversorgung
Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung Stellung nehmen zu:
4 |
Präventive Maßnahmen Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten können zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch Förderung der gesundheitssportlichen Aktivität sowie verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken, zum Beispiel Kinderrückenschule, Ganzkörpertraining sein. Als weitere präventive Maßnahmen kommen zum Beispiel aktivierende Pflege und Inanspruchnahme der Zahnindividualprophylaxe mit Beratung zur Mundgesundheit und zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22 SGB V) in Betracht. |
5 |
Sonstige Empfehlungen Hierzu zählt zum Beispiel die Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining. |
[KF 7.1.2] Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die festgestellten Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Stellung nehmen zu:
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Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Ergotherapie. So kann im Rahmen von psychisch-funktioneller Behandlung eine Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens und der Beziehungsfähigkeit trainiert werden. Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dient der Verbesserung beziehungsweise Normalisierung des Sprachverständnisses, Sprachflusses und der Sprachproduktion. Als weitere therapeutische Maßnahmen können die Einleitung einer Kinder- und Jugendlichen psychotherapie, gegebenenfalls auch als Familientherapie, angeregt oder die Einbindung eines Sozialpädiatrischen Zentrums oder einer Spezialambulanz empfohlen werden. |
2 |
Optimierung der räumlichen Umgebung Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Infrage kommt zum Beispiel die Schaffung von Orientierungshilfen. |
3 |
Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteleinsatz beziehungsweise dessen Optimierung Hilfsmittel und Pfleg... |
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