Variante 1: Die beihilferechtlich maximal mögliche Fördersumme für das Unternehmen beträgt 90 Prozent von 100.000 EUR, also 90.000 EUR.
Variante 2: [Würde man hier nur die Verluste aus September bis Dezember berücksichtigen, also ungedeckte Fixkosten in Höhe von insgesamt 80.000 EUR, so würde die beihilferechtlich maximal mögliche Fördersumme für das Unternehmen 90 Prozent von 80.000 EUR, also 72.000 EUR betragen und die Überbrückungshilfe II wäre entsprechend bei diesem Betrag zu deckeln. Unter Hinzuziehung der weiteren Verluste aus März bis Mai ergibt sich dagegen folgendes:]
Variante 2a: Die beihilferechtlich maximal mögliche Fördersumme für das Unternehmen beträgt 90 Prozent von 150.000 EUR, also 135.000 EUR.
Variante 2b: Die beihilferechtlich maximal mögliche Fördersumme für das Unternehmen beträgt 90 Prozent von 100.000 EUR, also 90.000 EUR.