Sachverhalt: Folgende Unternehmenssituation bez. Pensionsverpflichtungen war zum Übergangszeitpunkt von der Alt- zur Neubewertung (31.12.2009/1.1.2010) sowie zum 31.12.2010 bzw. 31.12.2011 gegeben:
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Pensionsverpflichtungen nach bisheriger Bewertungsmethode (§ 6a EStG) |
Pensionsverpflichtungen nach neuer Bewertungsmethode (§ 253 Abs. 2 HGB) |
Unterschiedsbetrag |
Rückstellungsausweis |
Wert zum 31.12.2009/1.1.2010 |
200.000 EUR |
290.000 EUR |
90.000 EUR |
200.000 EUR |
Wert zum 31.12.2010 |
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320.000 EUR |
84.000 EUR |
236.000 EUR |
Wert zum 31.12.2011 |
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360.000 EUR |
78.000 EUR |
282.000 EUR |
Zuführungsverteilung |
Die Zuführung soll/sollte sich an den Mindestanforderungen des Art. 67 Abs. 1 EGHGB orientieren und 1/15 p. a. bis zum 31.12.2024 betragen. |
Bilanzierung für das Gj 2010
Ausweis der "normalen" Zuführung aus den in 2010 erworbenen Anwartschaften und der Aufzinsung der Vj-Rückstellung zum 31.12.2010 in Höhe von 30.000 EUR (320.000 EUR ./. 290.000 EUR).
Datum |
Konto |
Soll |
Haben |
31.12.2010 |
Personalaufwand für Zuführung Rückstellungen und Zinsaufwand |
30.000 |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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30.000 |
Zuführung aus dem Unterschiedsbetrag unter Anwendung des Mindestbetrags gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB in Höhe von 6.000 EUR (90.000 EUR/15).
Datum |
Konto |
Soll |
Haben |
31.12.2010 |
Außerordentlicher Aufwand (für Zuführung zu Rückstellungen) |
6.000 |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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6.000 |
Die Zuführung im Gj 2010 beträgt insgesamt 36.000 EUR (6.000 EUR + 30.000 EUR). Die Rückstellung wird zum 31.12.2010 mit 236.000 EUR (200.000 EUR + 36.000 EUR) passiviert. Im Anhang ist die Differenz zwischen der anzusetzenden Rückstellung und dem Wert laut eingeholtem Pensionsgutachten zum 31.12.2010 mit 84.000 EUR (320.000 EUR ./. 236.000 EUR) anzugeben.
Bilanzierung für das Gj 2011 (sowie für die Folgejahre)
Ausweis der "normalen" Zuführung aus den in dem jeweiligen Jahr erworbenen Anwartschaften und der Aufzinsung der Vj.-Rückstellung zum Bilanzstichtag. Für den 31.12.2011 ergibt sich ein Betrag i. H. v. 40.000 EUR (360.000 EUR ./. 320.000 EUR).
Datum |
Konto |
Soll |
Haben |
31.12.2011 |
Personalaufwand für Zuführung Rückstellungen und Zinsaufwand |
40.000 |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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40.000 |
Zuführung aus dem Unterschiedsbetrag unter Anwendung des Mindestbetrags gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB i. H. v. 6.000 EUR (90.000 EUR/15).
Datum |
Konto |
Soll |
Haben |
31.12.2011 |
Außerordentlicher Aufwand (für Zuführung zu Rückstellungen) |
6.000 |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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6.000 |
Die Zuführung setzt sich in den Gj bis spätestens 2024 somit aus der regulären Zuführung und der Verringerung des Unterschiedsbetrags zu mindestens 1/15 des Anfangsbetrags zusammen. Im Gj 2011 ergeben sich so insgesamt 46.000 EUR (6.000 EUR + 40.000 EUR). Die Rückstellung wird zum 31.12.2011 mit 282.000 EUR (236.000 EUR + 46.000 EUR) passiviert. Im Anhang ist die Differenz zwischen der anzusetzenden Rückstellung und dem Wert lt. eingeholtem Pensionsgutachten des Gj anzugeben, was zum 31.12.2011 mit 78.000 EUR (360.000 EUR ./. 282.000 EUR) zu erfolgen hat.