Rz. 31

Leasingverhältnisse mit unbestimmter oder kurzer Laufzeit, die von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung bestimmter Fristen ohne weitere Verpflichtungen jederzeit gekündigt werden können, werden als Operating-Leasing bezeichnet. Operating-Leasing-Verträge weisen insoweit Ähnlichkeiten mit einem klassischen Mietvertrag auf. Die Gefahren einer wirtschaftlichen Entwertung durch technischen Fortschritt sowie weitere typische Eigentümerrisiken verbleibt beim Leasinggeber. Um seine AHK sowie etwaige Neben- und Vorfinanzierungskosten (Gesamtinvestitionskosten) zu amortisieren, muss es dem Leasinggeber gelingen, den Leasinggegenstand entweder mehrfach an verschiedene Leasingnehmer zu verleasen oder mind. i. H. d. der nicht amortisierten Kosten zu verwerten. Damit trägt ausschl. der Leasinggeber das Sach- und Investitionsrisiko. Die vertragliche Stellung des Leasingnehmers entspricht wirtschaftlich einem Mietvertrag.

 
Praxis-Beispiel

Die Gesamtinvestitionskosten des Leasinggebers (LG) für einen Leasinggegenstand betragen 100 TEUR. Davon decken die vom Leasingnehmer (LN) an den LG während der Vertragslaufzeit zu zahlenden diskontierten Leasingraten 50 TEUR. Bei einer Vertragslaufzeit von 60 Monaten besteht für den LN nach 30 Monaten die Möglichkeit einer Austauschoption, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.

Ergebnis: Nimmt der LN seine Option in Anspruch und beträgt der Marktpreis zu diesem Zeitpunkt 60 TEUR, dann hat der LG die Chance der Wertsteigerung. Beträgt der Marktpreis hingegen nur 40 TEUR, dann trifft den LG das Risiko der Wertminderung. Der LG trägt das Investitionsrisiko.

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