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Beschäftigungsabweichung

Cornelia Putzhammer
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Beschäftigungsabweichung zeigt das Ausmaß der Kapazitätsausnutzung auf und liefert so wichtige Informationen für die Kosten- und Kapazitätsplanung. Sie tritt dadurch auf, dass im Falle der Unterbeschäftigung (niedrigere Auslastung als geplant) zu wenig und im Falle der Überbeschäftigung (höhere Auslastung als geplant) zu viele fixe Kosten auf die Kostenträger verrechnet werden.

1 Wie entsteht die Beschäftigungsabweichung?

Das vorrangige Ziel einer nach dem Vollkostenprinzip aufgebauten flexiblen Plankostenrechnung ist die Intensivierung der Kostenkontrolle. In deren Rahmen werden etwaige Abweichungen von den vorgegebenen bzw. geplanten Kosten ermittelt und im Hinblick auf ihre Ursachen analysiert. Bei Anwendung des Vollkostenprinzips werden die den Planbeschäftigungen entsprechenden fixen Kosten in die Kalkulationssätze einbezogen. Hierdurch werden die fixen Kosten "rechnerisch proportionalisiert". Da den Kostenstellen im Soll-Ist-Kostenvergleich unabhängig von der Beschäftigung die geplanten fixen Kosten belastet werden, entstehen bei einer von der Planung abweichenden Beschäftigung Fixkosten-Verrechnungsabweichungen, die als Beschäftigungsabweichungen bezeichnet werden. Planbeschäftigung und Istbeschäftigung werden dabei in Arbeitsstunden, Maschinenstunden, Stückzahlen je Zeiteinheit (Monat, Quartal) festgelegt.

2 Wie werden Beschäftigungsabweichungen ermittelt?

Die Ermittlung der Beschäftigungsabweichung erfolgt durch Gegenüberstellung der Sollkosten (Plankosten bei Istbeschäftigung) mit den verrechneten Plankosten:

Beschäftigungsabweichung = Sollkosten – verrechnete Plankosten

Die verrechneten Plankosten werden folgendermaßen ermittelt:

 
Kv = kp × b(i) + KF x b(i)  
b(p)  
 
Kv verrechnete Plankosten
kp proportionale Kosten
KF Fixkosten
b(i) Istbeschäftigung
b(p) Planbeschäftigung

Der Plankostenverrechnungssatz enthält bei der Vollplankostenrechnung fixe...

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