BMF, Schreiben v. 18.12.2002, IV C 4 - S 2222 - 3993/02

Nach § 10a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichung wird ausdrücklich zugelassen: Die Zeilen 5, 6 und 9 sind optional.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundesamtes für Finanzen unter der Adresse http://www.bff-online.de zum Download bereit.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

EStG § 10a Abs. 5

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