Fliesenleger F ist selbstständiger Fliesenleger in Stuttgart. Darüber hinaus ist er Eigentümer eines Mietwohnhauses – ebenfalls in Stuttgart. Im März 2023 beschließt er, in seinem Mietwohnhaus umfangreiche Fliesenarbeiten auszuführen. Er bestellt dazu bei seinem Großhändler die für die Arbeiten benötigten Fliesen und erhält unter Gewährung des üblichen Nachlasses eine Rechnung über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Im April und Mai 2023 lässt er die geplanten Fliesenarbeiten in dem Mietwohnhaus ausführen. Nach seiner internen Kalkulation sind bei der Ausführung der Fliesenarbeiten noch ca. 8.000 EUR an Personalkosten angefallen.

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