Die Anteile aus einer Beteiligung sind – ebenso wie die Anteile an verbundenen Unternehmen – dem Anlagevermögen zuzuordnen und dort als Finanzanlagen auszuweisen. Die Zugangsbewertung erfolgt hierbei regelmäßig mit den Anschaffungskosten zzgl. Nebenkosten (z. B. Notarkosten, Provisionen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?