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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 4 Steuerlicher Ausweis des Erwerbs von Beteiligungen: Getrennte Erfassung nötig

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Für die steuerliche Taxonomie sollten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften getrennt gebucht werden.

So sollte beispielsweise die Buchung einer GmbH-Beteiligung auf das Konto "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" 0517 (SKR 03) bzw. 0850 (SKR 04) erfolgen.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 
Praxis-Beispiel

Erwerb eines GmbH-Anteils

Die X-GmbH erwirbt 50 % der Geschäftsanteile an der Y-GmbH zum Preis von 800.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
0517/0850 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 800.000 1200/1800 Bank 800.000

Detaillierung bei der E-Bilanz-Taxonomie

Die E-Bilanz verursacht einen erheblichen Differenzierungsbedarf. Denn die Taxonomie verlangt eine Zuordnung der (bisherigen) Konten zu den einzelnen Taxonomiepositionen.

So kam es vor Einführung der E-Bilanz häufig vor, dass mehrere Geschäftsvorfälle auf lediglich einem Konto erfasst wurden. Die E-Bilanz verlangt allerdings in aller Regel eine Unterteilung auf mehrere Konten. Durch Umbuchung auf die getrennten Konten wurde dies dann richtig gestellt.

Dieser Fall ist auch im Ausgangsfall denkbar.

 
Praxis-Beispiel

Buchung auf mehrere Konten zur exakten Darstellung der Beteiligungen

Die X-GmbH hat hatte sowohl eine Beteiligung an der Y-GmbH zum Buchwert von 800.000 EUR als auch eine Beteiligung an der Z-OHG zum Buchwert von 150.000 EUR auf einem Konto "Beteiligungen" bilanziert.

Umbuchungsvorschlag auf 2 getrennte Konten:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
0517/0850 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 800.000      
0518/0860 Beteiligungen an Personengesellschaften 150.000 0510/0820 Beteiligungen 9...

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