Steuerrechtlich kommt der Beteiligung an einer Personengesellschaft keine eigenständige Bedeutung zu. Ihre Bilanzierung in der Handelsbilanz ist steuerlich ohne Belang. Maßgeblich sind vielmehr die Kapitalkonten. Da ­Beteiligungen an Personengesellschaften steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen sind, ist eine (Teilwert-)Abschreibung nicht denkbar.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?