2.1 Zertifizierte externe Maßnahmen
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention werden grundsätzlich in Form von Präventionskursen erbracht. Ziel ist insbesondere die Motivation zu einer gesunden Lebensführung. Die Prüfung und ggf. Zertifizierung von Kursen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder regelmäßig durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention" des Dienstleistungsunternehmens "Team Gesundheit GmbH".
Diese Kurse finden i. d. R. außerhalb des Betriebsgeländes statt und werden durch den Arbeitgeber bezuschusst. Die Teilnahme des Arbeitnehmers ist durch eine vom Kursleiter unterschriebene Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Diese Unterlagen sind vom Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren.
2.2 Zertifizierte Arbeitgebermaßnahmen
Für Leistungen, die der Arbeitgeber zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention gewährt, kommt die Steuerbefreiung ebenfalls in Betracht, wenn die Leistungen zertifiziert sind. Falls nicht bereits zertifizierte Leistungen eingekauft werden, können sie im Einzelfall auch auf Veranlassung des Arbeitgebers zertifiziert werden.
Wird eine bereits zertifizierte Leistung eingekauft, muss
- der beim Arbeitgeber durchgeführte Kurs inhaltlich identisch sein,
- das Zertifikat auf den Kursleiter ausgestellt sein, der den Kurs beim Arbeitgeber durchführt, und
- das Zertifikat bei Kursbeginn noch gültig sein.
Zertifikat und Teilnahmebescheinigung sind vom Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.
2.3 Gleichgestellte Kurse ohne Zertifikat
Im Regelfall besteht für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse keine Zertifizierungsmöglichkeit, insbesondere, weil die Krankenkassen gar nicht beteiligt sind. Obwohl diese Kurse streng genommen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gewährt die Verwaltung unter weiteren Voraussetzungen die Anwendung der Steuerbefreiung. Der Kurs muss inhaltlich mit einem bereits zertifizierten und geprüften Kurskonzept eines Fachverbands oder einer anderen Organisation (z. B. "Rücken-Fit") identisch sein. Der Kursleiter hat das von ihm genutzte zertifizierte Kurskonzept zu benennen und schriftlich zu bestätigen, dass der angebotene Kurs entsprechend den vorgegebenen Stundenverlaufsplänen durchgeführt wird. Die Erklärungen des Kursleiters – auch zu seiner Qualifikation – sind als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.