Kontokorrentzinsen betreffend Kontokorrentkonten, über die betriebliche Vorgänge abgebildet werden, sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Der Betriebsausgabenabzug ist jedoch bei Überentnahmen[2] und durch die Zinsschranken-Regelung[3] unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt.

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