Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung:

  • Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2]
  • Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters[3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, wenn die Zahlung auf Grund der Beendigung des Handelsvertretervertrags geleistet wird, die mit der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit zusammenfällt.[5] Es handelt sich um außerordentliche Einkünfte,[6] die dem ermäßigten Steuersatz[7] unterliegen.[8]

    Zur Anrechnung einer Versicherungsleistung auf den Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters s. a. "Hinweis" unter "2.3. Versicherungsleistungen".

  • Ausschüttungen, z. B. auf Investmentanteile, können auch zu den Betriebseinnahmen gehören.[9]
  • Darlehenserlass: Fällt eine betriebliche Schuld dadurch weg, dass sie der Gläubiger erlässt, liegt eine Betriebseinnahme vor. Geschieht dies aus persönlichen Gründen, handelt es sich um eine Einlage.

     
    Hinweis

    Schulderlass

    Verzichtet ein Gläubiger auf seine Forderung, entsteht bei dem Schuldner ein Gewinn, sofern der Schulderlass nicht auf privaten Gründen beruht.[10],[11] Waren die Schulden "zum Zwecke der Sanierung" erlassen worden, konnten die Gewinne bis 1997 als Sanierungsgewinne steuerfrei sein. Danach war bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH im November 2016 eine Steuerstundung mit anschließendem Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen möglich. Auf die Rechtsprechung des BFH hat der Gesetzgeber reagiert. Durch die gesetzliche Änderung werden Gewinne und Erträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen, die nach dem 8.2.2017 entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt. Dies ist auf Antrag auch zulässig in Fällen, in denen Schulden vor dem 9.2.2017 erlassen wurden.[12],[13]

  • Druckbeihilfen: Die einem Verlag von Autoren für die Veröffentlichung des Werks gewährten Druckbeihilfen sind Betriebseinnahmen des Verlags.[14]
  • Eigenkapitalvermittlungsprovisionen eines Eigenkapitalvermittlers des Provisionsempfängers gehören zu den (Sonder-)Betriebseinnahmen, wenn dieser selbst als Mitunternehmer an der Personengesellschaft, z. B. geschlossener Immobilienfonds, beteiligt ist.[15] Provisionsnachlässe, die ein Eigenkapitalvermittler Fondsgesellschaften gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten, mindern die Anschaffungskosten der Immobilie.[16]
  • Entgangene Gewinne: Entgehen der Gesellschaft Gewinne, weil ein Mitunternehmer die der Gesellschaft zustehenden Einnahmen, wie den Ausgleich der überhöhten Betriebsausgaben, auf ein eigenes Konto leitet, handelt es sich bei den Einnahmen um Sonderbetriebseinnahmen des ungetreuen Mitunternehmers.[17]
  • Entlohnung für die Erledigung von Büroarbeiten, die eine Arbeitnehmerin einer Komplementär-GmbH, die als Kommanditistin an der GmbH & Co. KG beteiligt ist, für eine fremde KG erledigt, kann Sonderbetriebseinnahme der Arbeitnehmerin sein, wenn diese die Bürotätigkeiten für die KG in abgrenzbarer Weise von ihrer sonstigen Tätigkeit für die GmbH ausführt.[18]
  • Entschädigungen für die Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen Betriebseinnahmen[19] oder für entgangene oder entgehende Einnahmen können Betriebseinnahmen sein, z. B. neben Förderzinsen zum Abbau von Bodenschätzen gezahlte Entschädigungen, wenn die Flächen im Betriebsvermögen bleiben.[20]

    Entschädigungen für entgehende Einnahmen aufgrund einer Vergleichsvereinbarung[21] oder Entschädigungen für den Nutzungsausfall eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts, wie z. B. für ein Kfz.[22]

    Sog. Gestattungsentgelt, das für die Nutzung von Grundstücken für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen gezahlt wird, fällt ebenfalls hierunter.[23]

    Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen.[24]

     
    Hinweis

    Anhängiges Verfahren beim BFH

    Corona-Überbrückungshilfe / Entschädigung

    Beim BFH ist die Frage anhängig, ob die Zahlungen einer Billigkeitsleistung in Form einer "Corona-Überbrückungshilfe" u. a. für Angehörige der Freien Berufe, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um damit Ausgaben der privaten Lebensführung decken zu können, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Damit verbunden ist die Frage, ob ggf. die Regelungen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2d und Nr. 11 EStG anzuwenden sind.[25]

  • Erbbaurecht: Befindet sich das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen, handelt es sich beim erhaltenen Erbbauzins um Betriebseinnahmen.[26] Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach ...

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