Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die privaten Einlagen in die betriebliche Sphäre gerichtet. Kleinere Beträge sind hier grundsätzlich unproblematisch, es sei denn, diese summieren sich zu großen Beträgen auf. Hingegen wird man bei größeren Beträgen die Frage der Mittelherkunft beantworten müssen. Besonders problematisch ist hier die Einzahlung von größeren Bargeldbeträgen. Diese Beträge müssen zwangsläufig irgendwo entstanden sein, sei es durch Barabhebungen oder durch die Vereinnahmung von Bareinnahmen. Kann die Mittelherkunft nicht eindeutig dargelegt werden, so liegt es nahe, dass es sich hierbei um Betriebseinnahmen handeln muss. Kann man den Prüfer nicht vom Gegenteil überzeugen, liegen Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen nahe.

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