Als äußerer Betriebsvergleich wird der Vergleich der Buchführungsdaten des geprüften Unternehmers mit anderen Unternehmen (i. d. R. artverwandter Unternehmen) vorgenommen. Hierfür nimmt die Finanzverwaltung die amtliche Richtsatzsammlung zu Hilfe. Die amtlichen Richtsatzsammlungen werden jährlich aktualisiert und vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich zum Download zur Verfügung gestellt.
Bundesfinanzministerium – Richtsatzsammlung/Pauschbeträge
Im Wesentlichen werden im Rahmen des äußeren Betriebsvergleichs die Rohgewinnaufschlagssätze verglichen.
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