Die Verwendung von Wirtschaftsgütern, die üblicherweise für Zwecke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden, außerhalb des Betriebs, hat Einfluss auf die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft.[1] Erbringt ein Landwirt mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens auch Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte, kann es sich um landwirtschaftliche Nebenleistungen handeln, wenn diese Wirtschaftsgüter auch für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind.[2]

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