(1) Die in der Anlage 1[1] festgesetzten Normalwerte gelten bei der Bewertung forstwirtschaftlicher Nutzungen, deren Gesamtfläche 30 ha übersteigt.

 

(2) 1Für die Bewertung forstwirtschaftlicher Nutzungen, deren Gesamtfläche größer ist als 2 ha, jedoch 30 ha nicht übersteigt, werden Normalwerte festgesetzt, die aus den in der Anlage 1 festgesetzten Normalwerten durch Abzug der folgenden Beträge zu berechnen sind:

 

Holzart

 

Fichte Kiefer Pappel
Ertragsklasse abzuziehender Betrag in DM/ha
I A 130
I A 25 125
I A 50 120
I A 75 115
I 110 70 130
I 25 105 66 123
I 50 100 62 117
I 75 95 58 111
II 90 55 105
II 25 85 51 98
II 50 80 47 92
II 75 75 43 86
III 70 40 80
III 25 65
III 50 60
III 75 55
IV 50

2Die so berechneten Normalwerte werden auf Null DM festgesetzt, wenn sie geringer sind als 50,– DM.

 

(3) Für die Bewertung forstwirtschaftlicher Nutzungen, deren Gesamtfläche 2 ha nicht übersteigt, werden die Normalwerte auf Null DM festgesetzt.

[1] Hier nicht wiedergegeben. .

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?