Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignete Bezugsgröße sprechen und gemeinsam entscheiden. Mit der Wahl der richtigen Bezugsgrößen für die Gemeinkostenarten legen Sie den Grundstein für die Höhe der Kostenbelastung der Kostenstellen in Ihrem Betrieb.
Tabelle 1 enthält Vorschläge für mögliche Bezugsgrößen wichtiger Kostenarten. In der Spalte "Bemerkungen" finden Sie u. a. mögliche Alternativen zu einer Verteilung der Gemeinkosten mit Hilfe von Bezugsgrößen. In vielen Fällen ist es zumindest grundsätzlich möglich, die Gemeinkosten mit Hilfe von Rechnungen oder auf Basis vorhandener anderer Informationen zu verteilen. Hier müssen Sie im Einzelfall entscheiden, welche Vorgehensweise sich für Ihren Betrieb am besten eignet. Eine Verteilung mit Hilfe von Kostenstellenangaben setzt voraus, dass den Abteilungen und der Buchhaltung auf eine aussagekräftige Kontierung Wert gelegt wird.
Gemeinkostenart | Mögliche Bezugsgröße(n) | Bemerkungen/Alternativen |
---|---|---|
Mieten |
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Verrechnung auch ohne Bezugsgröße möglich, wenn Einzelverträge für Gebäude oder Räume vorliegen. |
Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Reinigung u. Ä.) |
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Wie Mieten |
Energiekosten (soweit nicht Nebenkosten) |
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Ggf. ist eine Trennung zwischen Energiekosten für Maschinen/Produktion und Gebäude notwendig. |
Reinigungslohn |
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Ggf. Verteilung mit Hilfe von Verträgen oder Belegen möglich (Aufschreibungen von Fremdfirmen und Buchung auf Kostenstellen). |
Abschreibungen |
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Zinsen |
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Gilt nur für Zinsen von Krediten, die zur Finanzierung von Anlagenkäufen aufgenommen wurden. Andere Zinsen, z. B. zur Vorfinanzierung von Aufträgen, sollten direkt einem Auftrag oder einem Projekt zugeordnet werden. |
Gehälter |
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Verrechnung mit Hilfe von Gehaltslisten möglich. Der Vorteil ist ein höherer Genauigkeitsgrad bei der Verteilung auf Kostenstellen, da die Gehaltshöhe einzelner Beschäftigter besser berücksichtigt werden kann. |
Sozialaufwendungen |
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Wie Gehälter |
Hilfslöhne |
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Verteilung ggf. mit Hilfe von Arbeitsbeschreibungen möglich, wenn z. B. Regelungen zur Stundenleistung pro Kostenstelle vorhanden sind. |
Hilfsstoffe (Kleinteile, Verbrauchsmaterial) |
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Auch Zuordnung mit Hilfe von Belegen möglich. |
Büro-/Verbrauchsmaterial |
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Auch Zuordnung mit Hilfe von Belegen möglich (Angabe der Kostenstellen bei Bestellung). |
Steuern |
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Vollständige Zuordnung zur Verwaltung aus Vereinfachungsgründen prüfen. |
Abgaben/Gebühren |
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Wie Steuern; bei hohen Entsorgungskosten sollte eine genauere Aufteilung, z. B. auf die Produktion, durchgeführt werden. |
Beratungskosten (Steuer-, Rechts-, Unternehmensberatung) |
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Aus Vereinfachungsgründen einzelnen Kostenstellen zuordnen, z. B. Steuerberatung der Buchhaltung, Rechtsberatung dem Rechtsbüro oder allgemeine Beratung der Leitung bzw. der beauftragenden Kostenstelle. |
Kommunikation/IT |
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Auf Grund sinkender Preise und Kostenpauschalen, Kommunikationskosten möglichst einfach verteilen oder schätzen. |
Werbung |
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Auch pauschal vollständige Zurechnung zum Vertrieb möglich. |
Reisekosten/Bewirtung |
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Verteilung anhand von Belegen prüfen. |
Geschenke |
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Wie Reisekosten |
Verpackung/Transport (soweit nicht Einzelkosten) |
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Aus Vereinfachungsgründen ggf. pauschal vollständig Vertrieb zuordnen. |
Werkzeuge (soweit nicht Einzelkosten) |
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Verteilung anhand von Belegen möglich oder Zuordndung zu Kostenstelle Reparatur. |
Versicherungen |
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Entscheidung von Police zu Police erforderlich, ggf. vereinfachend Zuordnung zur Verwaltung, Vertri... |
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