Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsätzliche Bedeutung

 

Leitsatz (NV)

Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Darstellung, daß die herausgestellte Rechtsfrage in der Rechtsprechung und/oder im Schrifttum umstritten ist, bzw. daß in der Beschwerde gewichtige Gesichtspunkte vorgetragen werden, aufgrund derer die Problematik höchstrichterlich klärungsbedürftig erscheint (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1996 VIII B 102/95, BFH/NV 1996, 921).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 67063

BFH/NV 1998, 975

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