Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuererlaß im Zusammenhang mit einer zu hoch festgesetzten Geldbuße

 

Leitsatz (NV)

Bezweckt eine Geldbuße die Abschöpfung eines wirtschaftlichen Vorteils und ist bei ihrer Festsetzung ihre steuerliche Nichtabzugsfähigkeit unberücksichtigt geblieben, so berührt dies nicht die Nichtabziehbarkeit der Geldbuße. Auch für eine Billigkeitsmaßnahme ist insoweit kein Raum.

 

Normenkette

AO 1977 § 227; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 8

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 421547

BFH/NV 1997, 6

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