Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Umstellung von Revision auf NZB; Begründung der NZB innerhalb der Beschwerdefrist

 

Leitsatz (NV)

Eine unzulässige Revision kann nicht nachträglich auf eine Nichtzulassungsbeschwerde "umgestellt" werden, da zwischen einer Revision und einer Nichtzulassungsbeschwerde erhebliche rechtliche und verfahrensmäßige Unterschiede bestehen (vgl. BFH-Beschluß vom 24. November 1994 X R 115/94, BFH/NV 1995, 626, m. w. N.).

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist anders als die Revision (vgl. §120 Abs. 1 Satz 1 FGO) nicht nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen, sondern auch innerhalb dieser Frist zu begründen (§115 Abs. 3 Satz 3 FGO); die Frist kann nicht verlängert werden (st. Rspr., z. B. BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 7/94, BFH/NV 1995, 678, m. w. N.).

 

Normenkette

FGO §§ 115, 120

 

Fundstellen

Haufe-Index 66441

BFH/NV 1998, 67

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