Entscheidungsstichwort (Thema)
Abtrennung zur Aussetzung des Verfahrens bei Tod eines von mehreren Beteiligten
Leitsatz (NV)
1. Stirbt einer der zusammen veranlagten Ehegatten, die beide Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid erhoben haben, so ist wegen der vom Prozeßbevollmächtigten beantragten Aussetzung des Verfahrens, da die Erben derzeit nicht bekannt seien, nur das Verfahren dieses Ehegatten abzutrennen.
2. Das Verfahren ist nur dann für alle Beteiligten auszusetzen, wenn sie notwendige Streitgenossen sind (vgl. Baumbach /Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 239 Anm. 2 B, § 61 Anm. 1 D, § 62 Anm. 4 D c). Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sind bei Anfechtung des Einkommensteuerbescheides keine notwendigen Streitgenossen (vgl. Gräber/Koch, FGO, 2. Aufl., § 59 Anm. 6).
Normenkette
FGO § 73 Abs. 1, §§ 121, 155; ZPO § 239 Abs. 1, § 246 Abs. 1 S. 2
Fundstellen
Haufe-Index 416943 |
BFH/NV 1990, 722 |
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