Entscheidungsstichwort (Thema)

Finanzrechtsweg für Klagen auf Erstattung höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe nach dem NSpielbG 1973

 

Leitsatz (NV)

Die höhere (zusätzliche) Spielbankabgabe nach dem NSpielbG 1973 ist eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuer. Auch für Klagen, mit denen Erstattung bereits entrichteter höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe begehrt wird, ist der Finanzrechtsweg gegeben.

 

Normenkette

FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4; GVG § 17a; FVG § 17 Abs. 2; AO 1977 § 3 Abs. 1; AGFGO Nds. § 6; NSpielbG 1973

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.03.1995 - II B 7/93 (NV); BFH/NV 1995, 1012

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132779

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