Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterschiedliche Bewertung gärtnerisch genutzter Grundstücke im Naherholungsgebiet
Leitsatz (NV)
Es entspricht der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und ist deshalb nicht i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FG klärungsbedürftig, daß für Grundstücke im Naherholungsgebiet, die gärtnerisch genutzt werden, unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden ist, ob sie land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Grundvermögen sind. Dies hat zur Folge, daß nach Größe und Zuschnitt gleichartige Grundstücke in demselben Naherholungsgebiet je nach Art der Bewirtschaftung durch den einzelnen Eigentümer ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder ein (unbebautes) Grundstück sein können (vgl. BFH- Urteile vom 5. Dezember 1980 III R 56/ 77, BFHE 133, 212, BStBl II 1981, 498 und vom 4. März 1987 II R 8/86, BFHE 149, 71, BStBl II 1987, 370).
Normenkette
BewG 1965 § 18 Nrn. 1-2, §§ 33, 68
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg |
Fundstellen
Haufe-Index 417381 |
BFH/NV 1991, 431 |
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