Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschluß gem. Art. 1 Nr. 6 BFHEntlG (hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit nach Änderung einer Vereinssatzung)

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 

Verfahrensgang

FG Berlin (Urteil vom 04.10.1993; Aktenzeichen VIII 553/90)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 28.12.1994; Aktenzeichen 1 BvR 2282/94)

 

Gründe

Der Beschluß ergeht gemäß Art.1 Nr.6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1934966

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