Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundsätzliche Bedeutung; Wiedereinsetzung
Leitsatz (NV)
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ist es in der Regel erforderlich, eine für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage herauszuarbeiten und darzulegen, inwieweit diese Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig ist.
Normenkette
FGO §§ 56, 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Verfahrensgang
FG des Landes Brandenburg |
Fundstellen
Haufe-Index 154277 |
BFH/NV 1999, 484 |
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