Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Umdeutung einer unzulässigen Revision
Leitsatz (NV)
Die unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede beider Rechtsmittel.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 3, § 116 Abs. 1, §§ 124, 126 Abs. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
Verfahrensgang
FG Berlin |
Fundstellen
Haufe-Index 415680 |
BFH/NV 1989, 247 |
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