Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile für Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen

 

Leitsatz (NV)

  1. Weist das FG die Klage gegen einen Steuerbescheid ab, so umfasst die Rechtskraft der Entscheidung die Feststellung, dass der Bescheid weder nichtig noch rechtswidrig ist; im Verfahren wegen Aussetzungszinsen hinsichtlich dieses Bescheids kann deshalb nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig gewesen.
  2. Ist im finanzgerichtlichen Verfahren eines Steuerpflichtigen streitig, ob dessen Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen steuerlich anzuerkennen sind, so sind die Angehörigen nicht notwendig beizuladen.
 

Normenkette

AO 1977 § 237 Abs. 1 S. 1; FGO § 60 Abs. 3, § 110 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 17.05.2001 - X B 69/00 (NV); BFH/NV 2001, 1521

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133263

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