Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wegen geringen Streitwerts

 

Leitsatz (NV)

Bei verbundenen Verfahren, bei denen der Streitwert insgesamt über 1000 DM beträgt, ist der Kläger vorher zu hören, wenn durch Trennung der Verfahren ein Streitwert jeweils von nicht mehr als 1000 DM erreicht und dann in Einzelverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn in den verbundenen Verfahren zweimal eine mündliche Verhandlung ohne Hinweis auf die mögliche Trennung der Verfahren und deren Folgen stattgefunden hat.

 

Normenkette

FGO § 94a

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.12.1995 - III B 64/95 (NV); BFH/NV 1996, 557

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132850

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