Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

 

Leitsatz (NV)

  1. Gegen eine isolierte Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten ist die Beschwerde nicht gegeben.
  2. Eine außerordentliche Beschwerde ist nur dann möglich, wenn die Entscheidung des FG mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist oder jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
 

Normenkette

FGO § 128 Abs. 4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.12.2001 - III B 143/01 (NV)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133329

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