Entscheidungsstichwort (Thema)
Schätzung bei der Verletzung von sog. Erweiterten Mitwirkungspflichten
Leitsatz (NV)
1. Der Grundsatz “in dubio pro reo” hindert nicht eine Schätzung, wenn die sogenannten erweiterten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten von dem Steuerpflichtigen verletzt wurden.
2. Dem Finanzgericht obliegt als Tatsacheninstanz die Auswahl und Gewichtung der erforderlichen Beweismittel, wobei es die erhöhten Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen hat.
3. Das Finanzgericht kann auf die beantragte Beweiserhebung im Regelfall verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt, das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt oder das Beweismittel völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen.
Normenkette
AO § 90 Abs. 2, § 162 Abs. 1-2; FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 118 Abs. 2
Verfahrensgang
FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.01.2007; Aktenzeichen 4 K 2792/03) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1934204 |
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