Entscheidungsstichwort (Thema)

Außenprüfung bei einem Unternehmer nach § 193 Abs. 1 AO 1977 nicht auf die betrieblichen Verhältnisse begrenzt; Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Telefax; Angabe einer Telefaxnummer im Schriftsatz, ohne Inhaber des Anschlusses zu sein

 

Normenkette

AO 1977 § 193 Abs. 1, 2 Nr. 2, §§ 122, 366; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 21.03.2001 - X B 75/00 (NV)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133257

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