Entscheidungsstichwort (Thema)
Außenprüfung bei einem Unternehmer nach § 193 Abs. 1 AO 1977 nicht auf die betrieblichen Verhältnisse begrenzt; Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Telefax; Angabe einer Telefaxnummer im Schriftsatz, ohne Inhaber des Anschlusses zu sein
Normenkette
AO 1977 § 193 Abs. 1, 2 Nr. 2, §§ 122, 366; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 21.03.2001 - X B 75/00 (NV)
Fundstellen
Dokument-Index HI1133257 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen