Entscheidungsstichwort (Thema)

Richterablehnung: Anregung des Berichterstatters, die Steuer vorläufig festzusetzen; Abfertigung der Post des FG durch die Poststelle der OFD

 

Leitsatz (NV)

1. Die Anregung des Berichterstatters an das FA, die Steuer bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig festzusetzen, stellt keine -- das FA einseitig begünstigende -- Maßnahme dar, aus der sich objektiv eine Parteilichkeit des Berichterstatters herleiten ließe.

2. Der Umstand, daß die Post des FG der Poststelle der OFD in verschlossenem Zustand zugeliefert, dort gewogen, frankiert und zur Post aufgegeben wird, rechtfertigt bei objektiver Betrachtungsweise nicht die Annahme der Befangenheit der an dem Gericht tätigen Richter.

 

Normenkette

FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.10.1998 - II B 64/98 (NV); BFH/NV 1999, 624

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133041

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