Entscheidungsstichwort (Thema)
Richterablehnung: Anregung des Berichterstatters, die Steuer vorläufig festzusetzen; Abfertigung der Post des FG durch die Poststelle der OFD
Leitsatz (NV)
1. Die Anregung des Berichterstatters an das FA, die Steuer bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig festzusetzen, stellt keine -- das FA einseitig begünstigende -- Maßnahme dar, aus der sich objektiv eine Parteilichkeit des Berichterstatters herleiten ließe.
2. Der Umstand, daß die Post des FG der Poststelle der OFD in verschlossenem Zustand zugeliefert, dort gewogen, frankiert und zur Post aufgegeben wird, rechtfertigt bei objektiver Betrachtungsweise nicht die Annahme der Befangenheit der an dem Gericht tätigen Richter.
Normenkette
FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.10.1998 - II B 64/98 (NV); BFH/NV 1999, 624
Fundstellen
Dokument-Index HI1133041 |
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