Entscheidungsstichwort (Thema)
Befangenheitsantrag wegen Kenntnis von einer dienstlichen Äußerung eines Senatsmitglieds
Leitsatz (NV)
Übersendet ein Richter den Beteiligten eine dienstliche Äußerung eines Senatsmitglieds, in der dieser eigene Zweifel an seiner Unbefangenheit anzeigt, so begründet weder die Übersendung noch die Kenntnisnahme vom Inhalt der dienstlichen Äußerung eine Befangenheit des übersendenden Richters.
Normenkette
FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2, §§ 45, 48; StPO § 158 Abs. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.06.2000 - VIII B 136/99 (NV); BFH/NV 2000, 1488
Fundstellen
Dokument-Index HI1133223 |
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