Entscheidungsstichwort (Thema)

Befangenheitsantrag wegen Kenntnis von einer dienstlichen Äußerung eines Senatsmitglieds

 

Leitsatz (NV)

Übersendet ein Richter den Beteiligten eine dienstliche Äußerung eines Senatsmitglieds, in der dieser eigene Zweifel an seiner Unbefangenheit anzeigt, so begründet weder die Übersendung noch die Kenntnisnahme vom Inhalt der dienstlichen Äußerung eine Befangenheit des übersendenden Richters.

 

Normenkette

FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2, §§ 45, 48; StPO § 158 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 23.06.2000 - VIII B 136/99 (NV); BFH/NV 2000, 1488

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133223

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