Entscheidungsstichwort (Thema)
PKH bei Teilerfolg der Klage
Leitsatz (NV)
1. Die Gewährung von PKH kommt insoweit nicht in Betracht, als die Kosten der Prozeßführung vier Monatsraten des einzusetzenden Einkommens nicht übersteigen.
2. Bei mutmaßlichem Teilerfolg der Klage sind die den Kläger voraussichtlich treffenden Prozeßkosten nach der zu erwartenden Erfolgsquote zu ermitteln.
Normenkette
FGO § 142; ZPO § 115 Abs. 1, 3
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 24.08.1998 - VII B 80/98 (NV); BFH/NV 1999, 331
Fundstellen
Dokument-Index HI1133029 |
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