Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur sachlichen Voraussetzung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe an eine juristische Person

 

Leitsatz (NV)

Die sachliche Voraussetzung für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe an eine juristische Person, daß die Unterlassung einer hinreichend erfolgversprechenden Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde, ist dann erfüllt, wenn die juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits daran gehindert würde, ihre der Allgemeinheit dienenen Aufgaben zu erfüllen, oder wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits die Existenz der juristischen Person und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet wäre.

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO §§ 114, 116 Nr. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 24.09.1985 - IV B 65/85 (NV); BFH/NV 1987, 530

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132173

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