Entscheidungsstichwort (Thema)

Zufluss von Leistungen eines Dritten zur Altersversorgung in eine Pensionskasse für freie Mitarbeiter

 

Leitsatz (NV)

1. Beitragsleistungen einer Rundfunkanstalt in eine Pensionskasse für einen gewerblich tätigen freien Mitarbeiter führen bei diesem zu Betriebseinnahmen.

2. Hat der freie Mitarbeiter gegen die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch, so sind ihm die Beitragsleistungen der Rundfunkanstalt mit deren Gutschrift auf seinem Konto bei der Pensionskasse zugeflossen, selbst wenn die Auszahlung der Altersversorgungsleistungen von Wartezeiten und einem bestimmten Lebensalter abhängig ist.

3. Aufgrund ihres Zwangscharakters kann die gesetzliche Rentenversicherung nicht mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung wie der für freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt verglichen werden.

 

Normenkette

FGO § 126a; EStG § 4

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 22.12.2003; Aktenzeichen 16 K 14446/01)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1544360

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